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Portrait Jakob Dudek - Vitakustik


 

Portrait Jakob Dudek - Hörakustiker

Freiburg, im Februar 2018

Zur Person


Portrait Jakob Dudek Name:
Jakob Dudek

Aufgabenbereich:
Beratung, Messung, Verkauf – „prinzipiell alles“ und Service

Bei der Vitakustik tätig:
Seit 6 Jahren, insgesamt seit 14 Jahren

Zum Thema Beratung


Welche Ausbildung braucht man für Ihren Beruf? Wie ist die Ausbildung strukturiert?

Jakob Dudek: Man benötigt eine Ausbildung zum Hörakustiker (Dauer 3 Jahre). Berufsschule hat man blockweise in Lübeck, 8-mal in 3 Jahren. Ein Block geht 4-6 Wochen. Zwischen den Blöcken ist man im Fachgeschäft tätig. Wenn man die Ausbildung erfolgreich absolviert hat, bekommt man den Gesellenbrief im Hörakustik-Handwerk.

Sie arbeiten beim Hörgeräteakustiker Vitakustik. Können Sie Ihre Aufgabenbereiche kurz skizzieren?

Jakob Dudek: Empfang, Service, Beratung, Anpassung, Messung Welche der Aufgabenbereiche werden am meisten nachgefragt? Alle. Man hat so ziemlich jeden Tag mit allen Aufgaben zu tun. Dadurch ist der Beruf sehr abwechslungsreich. Man kann nicht sagen, dass ein Bereich mehr angefragt wird als ein anderer.

Sie haben sicherlich verschiedene Gruppen von Menschen, die Sie beraten. Welche Herausforderungen stellen sich Ihnen, wenn Sie ältere Menschen beraten?

Jakob Dudek: Manche Kunden sind schwer davon zu überzeugen, dass Hörgeräte sich positiv auf die Lebenssituation auswirken. Es ist tatsächlich „Lebensqualität“, die man mit Hörgeräten wieder dazu gewinnt. Bei den meisten Kunden klappt das sehr gut. Grundvoraussetzung dafür ist, dass man selbst auseigener Überzeugung versorgt werden will.

Ist ein Hörtest bei Ihnen auch für Kinder sinnvoll und möglich?

Jakob Dudek: Kinder werden von Hörakustikern versorgt, die eine Zusatzqualifikation als Pädakustiker haben. Unser Fachgeschäft in Freiburg versorgt leider keine Kinder.

Die Hörgeräte werden zumindest teilweise von den Krankenkassen bezahlt. Wie ist da Ihre Zusammenarbeit?

Jakob Dudek: Wir – die Vitakustik – besitzen eine Krankenkassenzulassung. D.h. somit bekommt jeder gesetzlich Versicherte von seiner Krankenkasse die Festbeträge, die ihm zustehen. Die Voraussetzungen: • Bei Neuversorgung eine ohrenärztliche Verordnung • Bei Folgeversorgungen müssen die Hörgeräte ein Alter von 6 Jahren erreichen. Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte.

Was ist Ihre Beratungsphilosophie?

Jakob Dudek: Dem Kunden Lebensfreude wieder zu geben. Außerdem ist mir ganz wichtig, dass jeder Kunde rundum glücklich und zufrieden ist. Es fängt bei der ersten Sitzung, beim Kennenlernen an und endet bei der Wahl des Hörgeräts. Was mich persönlich glücklich macht: Wenn ein Kunde nach ein paar Monaten zum Check vorbei kommt und die Hörgeräte täglich trägt. Das ist für mich eine erfolgreiche Versorgung.

Wir danken für dieses Gespräch!












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Die Freiburger Hörgeräte-Fachgeschäfte werden getragen von ihren Mitarbeitern. Mit ihrem Engagement steht und fällt die Qualität der Beratung. Hier stellen wir in Kurzinterviews Beraterinnen und Berater vor.



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